AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2005)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Informatik Esters (nachstehend kurz „Firma“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern kein besonderes Zahlungsziel oder Nachlass gewährt wurde. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / dem Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Wünscht der Kunde bei Reparaturen oder Service-Einsätzen ausdrücklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser bei Ablehnung durch den Kunden mit 10% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben, soweit nicht anders angegeben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung / der schriftliche Auftrag maßgebend.

Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder auf sonstige von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird der Liefertermin für die Dauer der Behinderung hinausgeschoben. Wird die Lieferung aufgrund von Umständen, die die Firma nicht zu vertreten hat, unmöglich, ist die Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird ein verbindlicher Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, kann der Kunde der Firma durch Erklärung eine angemessene Nachfrist (nicht unter zwei Wochen) zur Lieferung setzen. Hält die Firma die Nachfrist nicht ein, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Teilerfüllung durch den nicht erfüllten Vertragsteil für den Kunden unbrauchbar oder wertlos, kann er vom gesamten Vertrag zurücktreten.

Kommt es zum Rücktritt der Firma oder des Kunden nach Maßgabe der beiden vorstehenden Absätze, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, die Firma hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Alle Rücktrittserklärungen und Nachfristsetzungen haben schriftlich zu erfolgen.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann die Firma die Annahme verweigern.

4. Abnahme

Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann die Firma schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Verlangt die Firma Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Die Firma kann einen höheren Schadenbetrag fordern, wenn Sie nachweist, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Weist der Kunde nach, dass der Firma ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, hat er den niedrigeren Schaden zu zahlen oder wird von der Schadensersatzleistung freigestellt. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Entstehen für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der gelieferten Ware Ersatzansprüche, so tritt der Kunde mit Vertragsabschluss diese Ansprüche an die Firma ab. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung Eingriffe Dritter hat der Kunde zu tragen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma nach Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen. In der Rücknahme des Kaufgegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort kenntlich zu machen und abzusondern. Die Firma ist umgehend zu unterrichten.

6. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch aktuelle und angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Vor ggf. notwendigen Serviceeinsätzen hat der Kunde für aktuelle und vollständige Datensicherungen zu sorgen. Die Firma haftet nicht für Datenverluste aufgrund von Serviceeinsätzen oder durch Hardwaredefekte. Die Wiederherstellung des Betriebssystems und der Daten (z.B. bei einem Festplattenschaden) ist nicht durch die Hardware-Garantie abgedeckt und wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese Leistung nicht durch entsprechendes Servicepaket abgesichert wurde.

Bei in Serviceverträgen zugesicherten Reaktionszeiten wird eine Fehlermeldung zu unseren üblichen Bürozeiten Mo.-Fr. von 8:30 bis 16:30 Uhr angenommen und bearbeitet. Dabei ist die zugesicherte Reaktionszeit nicht gleichbedeutend mit Fehlerbehebungszeit.

7. Gewährleistung für Hardware

Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass in Angeboten, Zusatzdokumenten zu Angeboten, Handbüchern und / oder in sonstigen Verkaufsinformationen enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

Wärmeleitfolien bzw. –Pasten zwischen Prozessor und Prozessorlüfter unterliegen bedingt durch die hohen Temperaturen bei schnellen Prozessoren einer natürlichen Alterung. Daher sind diese sowie die Lüfter selber und nachfolgende Fehler durch Ausfall oder Schäden an vorgenannten Teilen durch natürlichen Verschleiß oder Verschmutzung nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch Verschmutzung und Abrieb z.B.: bei Bandlaufwerken, Netzteillüftern, magnet- oder/und optischen Speichergeräten wie CD-ROM, Diskettenlaufwerken etc.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die anderer Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Bei Wandlung steht der Firma ein angemessener Vergütungsanspruch für die bisherige Nutzung der Sache zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich durch entsprechende Vor-Ort-Garantiezusagen beim Kauf vereinbart, trägt der Kunde die Kosten zur Einsendung der Ware im Garantiefall, bzw. die An- und Abfahrtskosten bei einem vom Kunden gewünschten Vor-Ort-Serviceeinsatz ohne entsprechenden Vertrag. Erfüllungsort für Garantieleistungen ohne Vor-Ort-Garantie ist der Betriebssitz der Firma. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

8. Gewährleistung für individuell erstellte Software

Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der Firma offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau wie möglich zu beschreiben (z.B. durch Vorlage einer Fehlermeldung und Angabe der Arbeitsschritte), damit die Firma den Mangel lokalisieren und einen Bedienfehler ausschließen kann.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allem ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit beim Anwender vorhandener Software zusammen­arbeitet (Kompatibilität), es sei denn, es läge eine ausdrückliche Zusicherung vor.

Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in Englisch lieferbar ist.

9. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

10. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

11. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

12. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Thomas Esters, Neuenweg 16, 42929 Wermelskirchen
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD’s,DVD’s, CD-ROM’s, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

13. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Wermelskirchen. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.